Rechtsprechung
BVerwG, 21.11.1964 - II A 1.60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,2723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 30.04.1960 - II A 1.60
- BVerwG, 21.11.1964 - II A 1.60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.02.1960 - II CB 141.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.11.1964 - II A 1.60
In dem durch denBeschluß des erkennenden Senats vom 29. Februar 1960 - BVerwG II CB 141.59 - rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahren hat das Berufungsgericht durch Urteil vom 18. Juni 1959 festgestellt, daß die Klägerin nicht prozeßfähig ist.Der von der Klägerin geltend gemachte Widerspruch dieser Darlegungen zu derim Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Februar 1960 - BVerwG II CB 141.59 - getroffenen Feststellung, daß die Beklagte in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsrechtsstreit nicht durch den Vorstand oder den Verwaltungsrat, sondern durch die Bundesbahndirektion Hamburg vertreten war, liegt nicht vor.
- BVerwG, 05.09.1960 - VII CB 36.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.11.1964 - II A 1.60
Die mangelnde Prozeßfähigkeit hat zur Folge, daß die Klägerin rechtswirksam weder einen Ablehnungsantrag stellen noch eine Nichtigkeitsklage erheben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. September 1960 - BVerwG VII CB 36.60 -).